Kinderparlament Winterthur
Wer?
- Alle Kinder, die in Winterthur wohnen und max. 14 Jahre sind
Wie?
- Für den Anfang ist eine möglichst autonome Arbeitsgruppe innerhalb des JuPas vorgesehen
- Die AG-Verantwortung teilen sich einE KinderparlamentarierIn und einE JugendparlamentarierIn
- Das Kinderparlament soll möglichst bald selbstständig werden und eigenes Geld bekommen
- Die AG Kinderparlament berät zusammen mit JuPa- und TV-VertreterInnen in der Pilotphase über die Gestaltung des Kinderparlaments. Es können auch externe Fachpersonen wie LehrerInnen, Kinderbeauftragte etc. mitwirken.
Kompetenzen AG Kinderparlament?
- Die AG Kinderparlament kann über das AG-Mitverantwortliche JuPa-Mitglied Anträge an die Vollversammlung des Jugendparlamentes stellen (vgl. Statuten und Mitgliedsberechtigung)
- Bei konsultativ-Abstimmungen an der Vollversammlung (z.B. über Abstimmungsvorlagen) stimmen die AG Kinderparlament und das Jugendparlament getrennt ab (vgl. Stimmungsbild)
- Bei Abstimmungen über Anträge und Grundsatzfragen haben die KinderparlamentarierInnen kein Stimmrecht an der VV (vgl. Statuten und Gemeindeordnung)
- Mitglieder der AG Kinderparlament (jünger als 14) können kein JuPa-Amt bekleiden (vgl. Statuten)
- Die definierten Kompetenzen der AG Kinderparlament werden in den Statuten unter Art. 29. "Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitsgruppen" aufgeführt
Mitarbeit im JuPa?
- Die KinderparlamentarierInnen betätigen sich in erster Linie in der AG Kinderparlament. Hier können sie selbstständig Projekte anreissen und realisieren. Sie bekommen von JuPa und TV nach Bedarf Koordinationshilfe
- Wenn einzelne KinderparlamentarierInnen oder die ganze AG Kinderparlament in einem bestimmten Projekt mit einer AG des Jugendparlamentes zusammenarbeiten will, müssen die Mitglieder der JuPa-AG damit einverstanden sein
(Claudia Biotti)